Die verspielte Chance

© euroluftbild.de/Oliver Betz

Warum es kein Ratsbegehren zum Bebauungsplan geben wird.

Am Dienstag letzte Woche hat der Gemeinderat mit 14:7 Stimmen entschieden, das Ratsbegehren zum Bebauungsplan 23b zurück zu ziehen. Es wird also ziemlich sicher keine Abstimmung über die Neuordnung des Geländes von United Initiators geben. Die Bürgerinitiative wird jetzt vermutlich mit dem Finger auf den Gemeinderat zeigen, aber verhindert hat sie den Bürgerentscheid selbst.

Drei Jahre und vier Monate sind seit dem ersten Bauantrag von United Initiators vergangen. Zwei Jahre hat die Gemeinde mit dem Unternehmen verhandelt. In dieser Zeit war bereits ein erstes Bürgerbegehren an den rechtlichen Anforderungen gescheitert.

Daraufhin hätte letzten Sommer der Gemeinderat den neuen Bebauungsplan beschließen sollen, was durch das Einreichen des zweiten Bürgerbegehrens verhindert wurde. Es hieß, das Wichtigste sei, dass die PullacherInnen entscheiden!

Aber auch das zweite Bürgerbegehren genügt laut Gericht nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Ende Oktober traf das Gericht eine Vorentscheidung. Darin attestiert es der Begründung „nachweislich falsche Tatsachen“ (Urteilsbegr. Abs. 31) zu enthalten. Das Ratsbegehren wäre die Möglichkeit gewesen, die BürgerInnen trotzdem über diese Frage abstimmen zu lassen. Aber die Bürgerinitiative hat genau dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Eine Abstimmung bedeutet für eine Gemeinde eine merkliche Belastung. Drei Monate dauert die Vorbereitung. Allein die Kosten für den Druck der personalisierten Wahlunterlagen belaufen sich auf über 12.600 €. Zusätzlich werden im Rathaus – bei angespannter Personaldecke – erhebliche Arbeitskapazitäten für die Vorbereitung gebunden. Die Sorgfaltspflicht verlangt daher, dass ein solcher Aufwand nicht riskiert wird, wenn eine Chance besteht, dass eine anhängige Klage alles zu Fall bringt.

Die SPD-Fraktion hatte darum den Antrag gestellt, dass der Gemeinderat am 25. April '23 endgültig über den Bebauungsplan entscheiden soll. Damit hatten wir der Bürgerinitiative zwei Monate Zeit gegeben, ihre Klage zurück zu ziehen, um den Weg für eine Abstimmung frei zu machen. Für das Einreichen der Klage hatte sie nur vier Tage benötigt!

Die Bürgerinitiative hat die Klage gegen das Ratsbegehren aufrecht erhalten und den Gemeinderat aufgefordert die Abstimmung trotzdem durchzuführen! Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie wieder gewählte Gemeinderäte als undemokratisch beschimpfen werden, weil sie sich auf ein solches Abenteuer nicht einlassen wollten. Aber die basisdemokratische Klärung wurde durch die sture Haltung der Bürgerinitiative verhindert. Es war jedenfalls nicht die Angst der Gemeinderäte vor dem Bürger, wie man uns unterschieben wollte.

Schade drum!

Holger Ptacek, Michael Schönlein Gemeinderäte

Chronologie Bebauungsplan 23b (PDF, 88 kB)