Eine Nichtmachbarkeitsstudie

„Kuhwiese“ oder bestehender Standort? Diese Frage stellt sich nun wieder mehr denn je, denn jetzt liegt die Untersuchung des Schwimmbadstandortes an der Hans-Keis-Straße hinsichtlich der Bebaubarkeit mit einem neuen Schwimmbad vor. Stellen wir hier einmal einige Aspekte zu den beiden Standorten gegenüber – immer mit der für uns als SPD-Fraktion wichtigen Prämisse, dass der Badebetrieb bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergehen kann.

1. Bad kann auf der „grünen Wiese“ optimal geplant werden: Münchner Straße

1. Bad muss um das bestehende Bad herum geplant werden: Hans-Keis-Straße

2. Bad kann in einem Bauabschnitt errichtet werden: Münchner Straße

2. Bad muss in zwei oder drei Bauabschnitten abschnittsweise errichtet werden: Hans-Keis-Straße

3. Planungs- und Bauzeit 5 bis 6 Jahre: Münchner Straße

3. Planungs- und Bauzeit 7,5 bis 9 Jahre: Hans-Keis-Straße

4. keine Mehrkosten: Münchner Straße

4. erhebliche Mehrkosten (10 bis 20%) durch abschnittsweise Planung und Errichtung: Hans-Keis-Straße

5. keine Beeinträchtigungen für den Badebetrieb während der Bauzeit: Münchner Straße

5. massive Beeinträchtigungen für den Badebetrieb während der Bauzeit: Hans-Keis-Straße

6. gute Erreichbarkeit für Baufahrzeuge, Entzerrung mit möglicher Sanierung Gymnasium: Münchner Straße

6. enge Zuwegung für Baufahrzeuge (Wurzel-seppstr. / Hans-Keis-Str.), Doppelbelastung durch Baufahrzeuge bei Sanierung Gymnasium: Hans-Keis-Straße

7. bestehendes Bad kann weiterlaufen: Münchner Straße

7. bestehendes Bad benötigt Ersatzstellplätze, da Parkplatz für Baustellenbetrieb benötigt wird: Hans-Keis-Straße

8. kein Baumbestand vorhanden: Münchner Straße

8. schützenswerter Baumbestand: Hans-Keis-Straße

9. Stellplätze oberirdisch möglich oder einfache Tiefgarage: Münchner Straße

9. Stellplätze überwiegend in Tiefgarage im 2. UG (!) erforderlich: Hans-Keis-Straße

10. Lärmschutz für Nachbarn schwierig, aber machbar – Lärmschutzwall / -wand muss errichtet werden: Münchner Straße

10. Lärmschutz für Nachbarn schwierig, aber machbar – Lärmschutzwall / -wand muss errichtet werden: Hans-Keis-Straße

11. FNP und Bebauungsplan müssen geändert werden: Münchner Straße

11. Bebauungsplan muss geändert werden: Hans-Keis-Straße

12. von Gemeindeverwaltung und externen Planern empfohlen: Münchner Straße

12. von Gemeindeverwaltung und externen Planern verworfen: Hans-Keis-Straße

13. Anwohner sind überwiegend Hauseigentümer, die bereits mit rechtlichen Schritten drohen: Münchner Straße

13. Anwohner sind Mieter der Wohnungsbau-gesellschaft, „die sind ja schon daran gewöhnt": Hans-Keis-Straße

Mit diesen Fakten steht für uns fest: eine Weiterverfolgung des Standortes „Hans-Keis-Straße“ führt nicht nur im Ergebnis zu einem schlechteren Bad (z. B. schlechte Zugangssituation, ungünstige Lage der einzelnen Bauteile, unwirtschaftlicherer Betrieb) sondern ist auch erheblich teurer. Und für dieses schlechte Ergebnis sind wir nicht bereit, Einzelinteressen über die Interessen des ganzen Ortes zu stellen.