Gut gemeint, nicht gut gemacht

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Die gemeindliche Satzung für Abstandsflächen ist ein Irrweg

Gute Absichten sind kein Garant für gute Taten. Als die bayerische Staatsregierung beschloss, das bayerische Baurecht zu novellieren, wollte man es ein bisschen einfacher machen. Das galt auch für die Neufassung der Regeln für die Abstände zwischen Gebäuden. Und die verringert die Abstände gleichzeitig. Vereinfacht gesagt, seit 1. Februar darf man etwas dichter bauen. Gut gemeint, denn Wohnungsnot ist eines der größten Probleme, das es zu lösen gilt.

Gleichzeitig hat es der Gesetzgeber den Kommunen freigestellt, eigene Satzungen zu erlassen, die die Abstandsflächen der Gemeinde individuell anpassen. Grundsätzlich auch eine gute Idee, weil es gute Gründe geben kann, zwischen verschiedenen Lagen einen Unterschied zu machen. Eine dichtere Bebauung ist im Gewerbegebiet eher erwünscht, als rund um einen See.

Leider hat man in Pullach die Möglichkeit zur individuellen Regelung so verstanden, dass man durch die Hintertür flächendeckend zu den alten Abstandsflächen zurückkehren kann. Nach dem alten Motto „Des hamma noch nia neds gmacht“ wurde für das ganze Gemeindegebiet eine Regelung geschaffen, die die alten Abstandsflächen wieder herstellen soll. In der Gemeinderatssitzung im Januar hat die SPD als einzige Fraktion diese Satzung infrage gestellt. Anders als die anderen Fraktionen haben wir die Absicht des Gesetzgebers zusätzlichen Wohnraum zu schaffen begrüßt – so unvollkommen sie auch umgesetzt sein mag – und davor gewarnt durch die eigene Abstandsregelung Baurecht zurück zu nehmen. Und wir wurden abgebügelt: Das Baurecht sei ja durch GRZ und GFZ* festgeschrieben. Da wird nichts reduziert, man bleibe nur schön auf Abstand.

Die Bauwerber haben das Nachsehen

Es hat jedoch nicht lange gedauert, bis sich die Tücken der neuen Regelung in der Praxis gezeigt haben. Die für Pullach erlassene Satzung hat die Abstandsflächen nicht nur beibehalten, sie hat sie noch vergrößert. Und das neue Recht gilt sogar für laufende Verfahren. Das heißt, dass etliche Bauvorhaben, die von der Gemeinde befürwortet wurden, im Augenblick vom Landratsamt nicht genehmigt werden können, weil sie (zum Teil um einige Zentimeter) die neuen Abstände zum Nachbargrundstück überschreiten. Und auf Nachfrage hat das Landratsamt bestätigt, dass sich die Gemeinde Pullach an die eigene Satzung halten muss!

In der Konsequenz wird also im März das Thema den Gemeinderat ein weiteres Mal beschäftigen. Und wir werden dafür plädieren, dass man die ganze Satzung wieder kassiert. Klar wäre es schöner, wenn nicht jedes alte Häuschen durch vier Doppelhaushälften ersetzt würde. Doch solange die Nachfrage nach Wohnraum so groß und die Grundstückspreise so hoch sind, wird sich das nicht ändern. Vor allem nicht durch das künstliche Nachempfinden alten Baurechts.

Die Satzung der Gemeinde bringt mehr Schaden als Nutzen. Die vom Gesetzgeber angestrebte Vereinfachung wird durch die individuelle Fassung konterkariert. Höhere Abstandsflächen verhindern eine bessere Platzierung oder Form des Gebäudes. Und bezahlbareren Wohnraum haben wir so am Ende gewiss auch nicht geschaffen.

Holger Ptacek & Michael Schönlein
SPD-Fraktion

Arnulf Mallach
Architekt und früherer Gemeinderat