SPD Antrag vom 11. Mai 2026
Mobilität und Bildung sind Menschenrechte. Deshalb bekommen SchülerInnen bis zur zehnten Klasse die Fahrten von und zur Schule vom Freistaat bezahlt. Mit Einführung des 365-Euro-Tickets erhalten sie eine Fahrkarte, die nicht mehr auf ihren Schulweg begrenzt ist. Die Regelungen der bayerischen Staatsregierung schließen jedoch alle Kinder aus, die innerhalb eines Zwei- bzw. ab der 5. Klasse Drei-Kilometer-Radius zu ihrer Schule wohnen oder eine andere als ihre Sprengelschule wählen. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, beantragt die SPD-Fraktion Pullach:
Für Pullacher Schulkinder, die grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung ihrer Fahrkarte hätten, aber durch die Regelungen des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes in Bezug auf Distanz zur Schule oder Schulwahl diese nicht erhalten, führt die Gemeinde einen freiwilligen Zuschuss ein, der die Kosten für die entsprechende Fahrkarte von 365,- € im Jahr abdeckt.
Begründung
Die UN-Kinderrechtskonvention benennt in §28 und §29 das Recht auf Bildung. Im §128 der Bayerischen Verfassung ist dieses Recht ebenfalls verankert. Weil ein Rechtsanspruch ohne finanzielle Förderung an der Zielsetzung vorbei geht, wurden im §21 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die Lernmittelfreiheit festgeschrieben und im Schulwegkostenfreiheitsgesetz der Schulweg ausdrücklich mit eingeschlossen.
Die Begrenzung der Schulwegkostenerstattung auf Kinder, die innerhalb eines zwei bzw. Drei-Kilometer-Radius zur Schule wohnen, war solange sinnvoll, wie die Erstattung auf Fahrkarten nur zwischen Zuhause und Schulstandort beschränkt blieb. Mit der Umstellung auf ein 365-Euro-Ticket erhalten heute einige Kinder Mobilität im gesamten MVV-Gebiet bezahlt, andere nicht. Sie werden aufgrund einer relativ willkürlichen Abstandsregelung diskriminiert, während jede Prüfung von Einkommen oder Bedürftigkeit völlig außer Acht gelassen werden. In Pullach besonders häufig betroffen sind außerdem Kinder, die auf die Realschule gehen und sich aufgrund besserer Erreichbarkeit für die Isar-Loisach-Realschule in Wolfratshausen entscheiden, anstatt für die geografisch näher gelegene, aber schlechter angebundene Josef-von-Fraunhofer-Schule in Fürstenried.
Die Bayerische Gesetzgebung können wir nicht ändern. Aber wir können diese ungerechte Ungleichbehandlung von SchülerInnen aufgrund einer zufälligen Nähe von Wohnort und Schulstandort und die Bestrafung von Eltern und Kindern, die sich für die besser erreichbare Realschule entscheiden, wenigstens auf eigenem Gemeindegebiet beenden.
Antragsteller:
Ulrike Barth, Holger Ptacek